Allgemeines Zivilrecht
Ich berate Privatpersonen zu allen Fragestellungen rund um das Allgemeine Zivilrecht. Das Allgemeine Zivilrecht betrifft alle Rechtsangelegenheiten zwischen natürlichen und juristischen Personen. Unter das Allgemeine Zivilrecht fallen sämtliche Angelegenheiten, die eine Privatperson aus dem beruflichen oder privaten Alltag betreffen, z.B. im Zusammenhang mit Auseinandersetzungen mit dem Autoverkäufer, dem Telefonanbieter, Grundstücksnachbarn oder Auftraggeber und Auftragnehmer.
In diesen Bereichen vertrete ich Sie sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich u.a. zur Durchsetzung der bestehenden Ansprüche, z.B. aus Vertragsrechten, Gewährleistungsrechten, Rücktrittsrechten und Widerrufsrechten oder Delikt.