Verkehrsrecht
Ich vertrete Privatpersonen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten sowohl außergerichtlich als auch vor allen deutschen Gerichten bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche, sowie ihrer Verteidigung. Hierzu zählen etwa, die Erstattung der Kosten für Reparatur, Mietwagen oder Gutachter, Schadensersatz für Verdienst- oder Nutzungsausfall und Haushaltsführungsschaden, sowie der Ersatz von Behandlungskosten sowie Schmerzensgeld bei Personenschäden.